Das darf aktuell stattfinden
15.01.2021 09:31
Diese Veranstaltungen mit Ausnahmeregelungen können aktuell stattfinden:
Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien dürfen stattfinden, sofern die Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Dies gilt beispielsweise für Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse in Zeiten der Corona-Pandemie. Im Allgemeinen ist die Stadthalle zu politischer Neutralität verpflichtet. Damit besteht keine Möglichkeit und auch kein Bedarf, Versammlungen gleich welcher politischen Herkunft zu untersagen.
Siehe Art. 7 der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung